Erklärung von KON-MED – Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland, 30.08.2026
Während sich die politischen Verhältnisse in der Türkei und Kurdistan grundlegend verändern, setzt Deutschland die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen fort.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den kurdischen Politiker Yüksel Koç erhoben hat. Koç war viele Jahre Co-Vorsitzender des Kongresses der Kurdisch-Demokratischen Gesellschaft in Europa (KCDK-E). Die Anklage wirft ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a und 129b StGB vor. Die von der Bundesanwaltschaft veröffentlichten Vorwürfe beziehen sich insbesondere auf seine damalige Funktion im KCDK-E, auf Öffentlichkeitsarbeit, die Koordination politischer Aktivitäten und Auftritte als Redner. Eine von Koç begangene Gewalttat wird in der veröffentlichten Anklagebegründung nicht genannt.
Der Fall steht nicht allein. Im März wurde ein kurdischer Aktivist vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen PKK-Mitgliedschaft zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Ebenfalls im März wurde die 70-jährige kurdische Aktivistin Zübeyde Akmese in München festgenommen und ihre Wohnung durchsucht. Im Juni erhob die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen drei weitere Männer Anklage wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung der PKK. Weitere Staatsschutzverfahren laufen.
Diese Fälle zeigen, dass die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland keineswegs der Vergangenheit angehört. Sie setzt sich bis heute fort – ausgerechnet in einer Phase, in der sich die politischen Verhältnisse in der Türkei deutlich verändern und eine politische Lösung der kurdischen Frage in greifbare Nähe rückt.
Die politische Lage hat sich verändert. Die deutsche Politik bislang nicht.
Die PKK hat im Mai 2025 ihre Auflösung und das Ende ihres bewaffneten Kampfes beschlossen. Es folgten erste Schritte der Entwaffnung. In der Türkei hat sich ein politischer Prozess entwickelt, an dem nahezu alle im Parlament vertretenen Parteien beteiligt sind. Im August 2026 verabschiedete das türkische Parlament mit großer Mehrheit ein Gesetz, das den Friedensprozess rechtlich begleiten soll. Es sieht unter bestimmten Voraussetzungen Strafaufschub und Straferleichterungen vor und kann auch Menschen betreffen, die wegen Unterstützung der PKK inhaftiert sind oder wegen drohender Strafverfolgung ins Ausland gegangen sind.
Dieser gesetzliche Rahmen reicht aus unserer Sicht bei Weitem nicht aus. Zentrale Fragen bleiben ungelöst: die Situation politischer Gefangener, die demokratischen und kollektiven Rechte der Kurd:innen, die rechtliche Absicherung des Friedensprozesses und die Voraussetzungen für eine freie politische Betätigung. Ein dauerhafter Frieden braucht mehr als Entwaffnung.
Trotzdem ist die Richtung eindeutig: Ein jahrzehntelang militärisch geführter Konflikt soll politisch gelöst werden. Ausgerechnet in dieser Situation hält Deutschland an Instrumenten fest, die kurdische politische Organisierung weiterhin unter Generalverdacht stellen und zur Kriminalisierung der kurdischen Bewegung beitragen.
Das PKK-Betätigungsverbot gilt seit 1993. Die allgemeine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher PKK-Mitglieder nach § 129b StGB stammt aus dem Jahr 2011. Hausdurchsuchungen, Überwachung, Festnahmen und Staatsschutzprozesse sind bis heute Teil der deutschen Praxis. Auch nach der Auflösung der PKK wurde diese Politik nicht grundsätzlich neu bewertet. Juristische Organisationen wie die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein fordern deshalb inzwischen ebenfalls die Aufhebung des Verbots und die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung.
Das ist ein politischer Widerspruch, den die Bundesregierung nicht länger ignorieren sollte.
Der Fall Yüksel Koç zeigt das Problem
Besonders deutlich wird dieser Widerspruch an der Anklage gegen Yüksel Koç. Was ihm nach der Mitteilung der Bundesanwaltschaft zur Last gelegt wird, betrifft zu einem wesentlichen Teil politische Organisations- und Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Medienarbeit, politische Koordination und öffentliche Reden. Dass solche Tätigkeiten zum Gegenstand eines Terrorismusverfahrens werden können, hat Auswirkungen weit über den einzelnen Prozess hinaus.
Denn diese Verfahren senden eine Botschaft an eine ganze Community. Wer sich organisiert, demonstriert, Veranstaltungen vorbereitet oder öffentlich für bestimmte kurdische Positionen eintritt, muss weiterhin damit rechnen, in den Fokus der Sicherheitsbehörden zu geraten. Das schränkt die politische Teilhabe von Kurd:innen in Deutschland ein und offenbart ein grundlegendes demokratisches Problem im Umgang mit der kurdischen Bevölkerung.
Kurd:innen leben seit Jahrzehnten in diesem Land. Sie arbeiten hier, gründen Vereine, engagieren sich in Gewerkschaften, Parteien und Initiativen, organisieren Kulturveranstaltungen und beteiligen sich an politischen Debatten. Ihre politischen Erfahrungen und ihre Beziehungen zu Kurdistan verschwinden nicht dadurch, dass sie in Deutschland leben.
Eine demokratische Einwanderungsgesellschaft muss dieses Engagement ermöglichen. Sie sollte Menschen nicht vor die Wahl stellen, entweder politisch sichtbar zu sein oder möglichst wenig Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden auf sich zu ziehen.
Genau deshalb ist die Debatte über das PKK-Verbot längst keine außenpolitische Randfrage. Sie betrifft Grundrechte, politische Teilhabe und das Verhältnis des deutschen Staates zu einer großen migrantischen Community.
Politischer Kampf ist legitim – Kriminalisierung ist keine Antwort
Der aktuelle Prozess in der Türkei macht deutlich, dass sich die kurdische Frage nicht durch Repression lösen lässt. Kurd:innen haben auch in Deutschland das Recht, für ihre politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Interessen einzutreten, sich zu organisieren und für demokratische Rechte, Anerkennung und Selbstbestimmung zu kämpfen. Dieser politische Kampf ist legitim und gehört zu einer demokratischen Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund kann Deutschland nicht an einer Politik festhalten, die kurdische Organisierung weiterhin vor allem durch die sicherheitspolitische Brille betrachtet. Wer politische Lösungen fordert, muss auch den Raum für politischen Kampf öffnen. Demonstrationen, Vereinsarbeit, politische Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und das Eintreten für die Rechte der Kurd:innen dürfen nicht aufgrund ihrer politischen Bezugspunkte kriminalisiert werden.
Es ist deshalb widersprüchlich, wenn in der Türkei rechtliche Wege geschaffen werden sollen, um den Übergang vom bewaffneten Konflikt in die politische Auseinandersetzung zu ermöglichen, während in Deutschland Menschen weiterhin wegen politischer und organisatorischer Tätigkeiten vor Staatsschutzsenaten stehen.
Ein Friedensprozess braucht politische Akteur:innen, gesellschaftliche Organisierung und offene politische Debatten. Deutschland sollte diese Entwicklung unterstützen, statt am Repressionsinstrument festzuhalten.
KON-MED fordert einen politischen Kurswechsel
Wir erwarten von der Bundesregierung, aus den Veränderungen der vergangenen anderthalb Jahre Konsequenzen zu ziehen.
Konkret bedeutet das:
- Das seit 1993 bestehende PKK-Betätigungsverbot muss aufgehoben werden.
- Die Bundesregierung muss die allgemeine Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB für die PKK zurücknehmen.
- Bestehende §-129b-Verfahren müssen angesichts der Auflösung der PKK und des laufenden Friedensprozesses politisch und rechtlich neu bewertet werden.
- Die Kriminalisierung kurdischer politischer und gesellschaftlicher Organisierung muss beendet werden.
- Deutschland sollte sich auch auf europäischer Ebene für eine Neubewertung der bisherigen Politik gegenüber der PKK einsetzen.
- Die Bundesregierung muss den direkten Dialog mit kurdischen Organisationen und Vertreter:innen der kurdischen Gesellschaft in Deutschland ausbauen.
Deutschland kann zu einer politischen Lösung beitragen. Dafür muss es aber bereit sein, die eigene Politik zu verändern. Wer heute Frieden unterstützen will, kann nicht gleichzeitig am PKK-Verbot festhalten. Das PKK-Verbot ist nicht rechtzufertigen.
KON-MED fordert die Bundesregierung auf, die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung zu beenden und den Weg für einen neuen politischen Umgang mit der kurdischen Gesellschaft in Deutschland freizumachen.