Wir fordern: Konsequenzen aus dem IAKR-Sonderbericht ziehen!
Stellungnahme von KON-MED – Konföderation der Gemeinschaften aus Kurdistan in Deutschland, 17.07.2026
Der Sonderbericht der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus – IAKR zu den Vorfällen im Januar 2026 zeichnet ein alarmierendes Bild. Innerhalb nur eines Monats wurden der IAKR 211 Vorfälle und Hinweise auf antikurdischen Rassismus in Deutschland bekannt. Im Januar 2024 waren acht Fälle erfasst worden; für das gesamte Jahr 2024 dokumentierte die IAKR 217 Vorfälle. Damit erreicht die Zahl der bekannt gewordenen Vorfälle eines einzigen Monats beinahe den Stand eines ganzen Jahres. Zugleich weist die IAKR darauf hin, dass nur gemeldete und bekannt gewordene Fälle erfasst werden konnten und von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen ist.
Diese Zahlen dürfen nicht als bloße Statistik behandelt werden. Hinter ihnen stehen Menschen, die aufgrund ihrer kurdischen Herkunft, ihrer Sprache, ihrer politischen Haltung oder sichtbarer kurdischer Symbole beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen wurden. Der Bericht dokumentiert schwere Übergriffe, bei denen Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Besonders erschütternd ist der Angriff auf ein neunjähriges kurdisches Mädchen, das auf seinem Schulweg zu Boden gestoßen, geschlagen, getreten und mit Steinen beworfen wurde, weil sich an seiner Schultasche Bänder in den kurdischen Farben befanden.
Die dokumentierten Vorfälle zeigen erneut: Kriege, staatliche Unterdrückung und antikurdische Kampagnen in der Türkei, in Syrien, im Iran und im Irak bleiben nicht auf die Herkunftsregionen beschränkt. Nationalistische und islamistische Feindbilder werden über Grenzen hinweg verbreitet und wirken sich unmittelbar auf das Leben von Kurd*innen in Deutschland aus. Aus digitaler Hetze werden Drohungen und aus Drohungen wird reale Gewalt.
Antikurdischer Rassismus ist deshalb kein angeblich von außen nach Deutschland „importierter Konflikt“. Die Gewalt findet in deutschen Städten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Schulwegen, im Internet und im Umfeld politischer Versammlungen statt. Sie betrifft Menschen, die hier leben, arbeiten, zur Schule gehen und Teil dieser Gesellschaft sind. Antikurdischer Rassismus ist ein deutsches Problem und muss endlich als solches anerkannt werden.
Besonders widersprüchlich ist, dass Kurd*innen einerseits von rassistischer Gewalt betroffen sind, ihre politischen Versammlungen, Organisationen und Symbole andererseits weiterhin pauschal unter Sicherheitsverdacht gestellt werden. Während Betroffene Schutz benötigen, werden kurdische Proteste immer wieder mit Auflagen, Verboten und kriminalisierenden Zuschreibungen konfrontiert.
Der Bericht zeigt zudem, wie selektive politische und mediale Darstellungen dieses Klima verschärfen können. Im Januar 2026 fanden in Deutschland rund 200 bis 250 Demonstrationen, Kundgebungen und weitere Aktionen aus Solidarität mit der Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien statt. Nach Angaben der Polizei verlief die überwiegende Mehrheit friedlich. Dennoch konzentrierte sich die öffentliche Aufmerksamkeit vielfach auf einzelne negative Vorkommnisse, während Angriffe auf kurdische Demonstrierende und der eigentliche Anlass der Proteste weitgehend in den Hintergrund rückten.
Diese einseitige Wahrnehmung ist nicht folgenlos. Wer kurdische Menschen und Organisationen fortwährend als Sicherheitsproblem darstellt, trägt dazu bei, Misstrauen, Ausgrenzung und rassistische Feindbilder gesellschaftlich zu verfestigen. Die jahrzehntelange Kriminalisierung kurdischen politischen und gesellschaftlichen Engagements in Deutschland hat dieses Klima mitgeschaffen. Sie muss grundlegend überprüft und überwunden werden.
Wir sprechen der Informationsstelle Antikurdischer Rassismus und allen an diesem Sonderbericht beteiligten Menschen unseren ausdrücklichen Respekt aus. Die IAKR leistet eine unverzichtbare Arbeit, die von staatlichen Institutionen über Jahrzehnte vernachlässigt wurde: Sie hört Betroffenen zu, dokumentiert ihre Erfahrungen, ordnet einzelne Vorfälle in gesellschaftliche und politische Zusammenhänge ein und gibt antikurdischem Rassismus einen Namen.
Unser besonderer Dank gilt den Betroffenen und Zeug*innen, die ihre Erfahrungen gemeldet und damit öffentlich sichtbar gemacht haben. Ohne ihren Mut würden viele Fälle aus Statistiken, politischen Debatten und öffentlichen Lagebildern verschwinden. Die unabhängige Dokumentations-, Beratungs- und Bildungsarbeit der IAKR muss deshalb dauerhaft und verlässlich finanziert werden.
Aus dem Sonderbericht ergeben sich für uns drei zentrale Forderungen:
1. Antikurdischen Rassismus endlich ernst nehmen
Antikurdischer Rassismus muss als eigenständiges strukturelles und gesellschaftliches Problem anerkannt werden. Vorfälle dürfen nicht länger verharmlost, individualisiert oder unter allgemeinen Kategorien unsichtbar gemacht werden. Bund, Länder, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Sicherheitsbehörden müssen sich systematisch mit antikurdischem Rassismus auseinandersetzen. Dazu gehören Aufklärungsarbeit, Präventionsangebote sowie eine eigenständige Erfassung antikurdisch motivierter Straftaten.
2. Die Kriminalisierung kurdischen Engagements beenden
Betroffene brauchen Schutz statt Kriminalisierung. Das Straf-, Vereins- und Versammlungsrecht darf nicht länger gegen legitimes kurdisches politisches und gesellschaftliches Engagement eingesetzt werden. Kurdische Demonstrationen, Organisationen und Symbole dürfen nicht kriminalisiert werden. Stattdessen müssen staatliche Behörden ihren Fokus auf die Täter*innen antikurdischer Gewalt richten.
3. Betroffene schützen und unabhängige Strukturen stärken
Kurdische Menschen, Vereine, Kulturzentren und Veranstaltungen müssen wirksam vor Angriffen geschützt werden. Betroffene benötigen niedrigschwellige psychologische und rechtliche Beratung, möglichst auch in kurdischen Sprachen. Zugleich müssen unabhängige Dokumentations-, Beratungs- und Bildungsstellen wie die IAKR dauerhaft und verlässlich finanziert werden.
Der Sonderbericht ist eine dringende Aufforderung an Politik, Behörden, Medien und Zivilgesellschaft, antikurdischen Rassismus nicht länger zu übersehen. Wer Rassismus konsequent bekämpfen will, muss auch seine antikurdischen Erscheinungsformen erkennen, benennen und ihnen entschlossen entgegentreten.
Den vollständigen Sonderbericht der IAKR gibt es hier:
IAKR-Sonderbericht: Vorfälle von antikurdischem Rassismus in Deutschland im Januar 2026