In dieser Woche tagt das Ministerkomitee des Europarats (15.-17. September). Auf der Tagesordnung steht auch der Komplex zum „Recht auf Hoffnung“ rund um den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan.
Abdullah Öcalan ist seit 1999 auf der Gefängnisinsel İmralı inhaftiert. In einem Schauprozess wurde er zunächst zum Tode verurteilt; später wurde die Strafe in eine erschwerte lebenslange Haft umgewandelt, die keine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung vorsieht. Öcalan wird seit Jahren in nahezu vollständiger Kontaktsperre gehalten – eine Form der Totalisolation, die nach internationalen Menschenrechtsstandards als unmenschliche und erniedrigende Behandlung bis hin zu Folter gilt. Diese Praxis verletzt das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierte „Recht auf Hoffnung“, da sie jede reale Perspektive auf Freilassung ausschließt.
Trotz mehr als 25 Jahren Haft bleibt Abdullah Öcalan der wichtigste politische Repräsentant der kurdischen Gesellschaft. Er ist legitimer Ansprech- und Verhandlungspartner für einen politischen Lösungsprozess der kurdischen Frage und Vordenker einer demokratischen Vision für den Nahen und Mittleren Osten. Mit seiner historischen Deklaration im Februar dieses Jahres hat er seine bedeutende Rolle erneut unter Beweis gestellt.
Parallel zur Versammlung des Ministerkomitees rufen wir dazu auf, die Forderung nach der sofortigen Umsetzung der EGMR-Rechtsprechung auf die Straße zu tragen: die Isolation auf İmralı beenden und einen realen Weg zur Überprüfung und möglichen Freilassung eröffnen. Wir werden in Straßburg vor dem Europarat, in Berlin vor dem Bundestag und vor weiteren Landesparlamenten demonstrieren, um unserer Forderung nach Freiheit für Abdullah Öcalan Nachdruck zu verleihen.
Wir fordern das Ministerkomitee auf:
- die EGMR-Entscheidungen zum „Recht auf Hoffnung“ konsequent durchzusetzen, die Totalisolation zu beenden und den Weg für die Freiheit Abdullah Öcalans zu ebnen;
- einen verbindlichen Fahrplan mit Fristen für Gesetzesänderungen sowie eine regelmäßige Überprüfung lebenslanger Strafen vorzulegen;
- bei weiterer Nichtumsetzung umgehend Sanktionen gegen die Türkei auf den Weg zu bringen.
Die Weigerung Ankaras, das „Recht auf Hoffnung“ für zu erschwerter lebenslanger Haft Verurteilte anzuerkennen, darf nicht hingenommen werden. Europa muss seine Menschenrechtsstandards auch hier verteidigen.
Kommt zu den folgenden Kundgebungen am Mittwoch, den 17. September und zeigt Solidarität – für Menschenwürde, Gerechtigkeit und eine politische Lösung:
Berlin: 14:00 Uhr am Platz der Republik (vor dem Reichstag)
Hannover: 13.30 Uhr am Hannah-Arendt-Platz 1 (vor dem Landtag)
Hamburg: 16:30 Uhr, vor dem Hamburger Rathaus
KON-MED – Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland, 16.09.2025