Erklärung von KON-MED – Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland, 16. Oktober 2026
Wir verurteilen die Äußerungen der CDU-Bundestagsabgeordneten Tijen Ataoğlu über Abdullah Öcalan auf das Schärfste. In der Bundestagsdebatte über die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei am 15. Oktober 2026 erklärte sie: „Abdullah Öcalan gehört ins Gefängnis, und das ist auch genau richtig so.“ Diese Aussage ist für uns nicht hinnehmbar. Sie blendet die menschenrechtliche Dimension seiner Inhaftierung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Besonders schwer wiegt, dass Ataoğlu selbst Mitglied des Rechts- und Menschenrechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ist. Von einer Juristin in dieser Position erwarten wir, dass sie europäische Menschenrechtsurteile ernst nimmt, statt die Inhaftierung eines Menschen pauschal zu rechtfertigen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte bereits am 18. März 2014 fest, dass Öcalans lebenslange Freiheitsstrafe ohne eine reale Möglichkeit der Überprüfung und Entlassung gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Das sogenannte Recht auf Hoffnung verlangt eine tatsächliche Überprüfungsmöglichkeit und eine realistische Entlassungsperspektive. Dieses Recht darf nicht aus politischen Gründen infrage gestellt werden.
Ataoğlus Aussagen fallen zudem in eine entscheidende Phase der Friedensbemühungen in der Türkei. Nach Jahrzehnten des Krieges besteht die historische Möglichkeit, den türkisch-kurdischen Konflikt durch politische Verhandlungen zu beenden. Abdullah Öcalan hat mit seinem Aufruf vom 27. Februar 2025 eine zentrale Rolle bei der Einleitung dieses Prozesses übernommen. Inzwischen wurden wichtige Schritte zur Entwaffnung und zur politischen Verständigung unternommen. Umso unverantwortlicher sind Äußerungen aus den Reihen der Unionsfraktion, die seine weitere Inhaftierung pauschal bekräftigen. Sie untergraben die Bemühungen um eine friedliche und politische Lösung und senden ein fatales Signal an die Beteiligten des Friedensprozesses.
Dabei hat sich das Auswärtige Amt bereits am 27. Februar 2025 ausdrücklich für eine politische Lösung ausgesprochen. In einer offiziellen Erklärung begrüßte es Öcalans Aufruf als historische Chance, die jahrzehntelange Gewalt zu beenden. Zugleich betonte das Ministerium, dass eine dauerhafte Lösung die Achtung der kulturellen und demokratischen Rechte der Kurdinnen und Kurden voraussetze. Die Bundesregierung erklärte ausdrücklich ihre Bereitschaft, diesen politischen Prozess zu unterstützen. Die Bundesregierung muss weiterhin an diese Haltung anknüpfen und sich für eine friedliche Lösung einsetzen. Aussagen wie jene von Ataoğlu stehen dazu in einem deutlichen politischen Widerspruch.
Auch auf europäischer Ebene besteht dringender Handlungsbedarf. Vom 1. bis 3. Dezember 2026 tritt das Ministerkomitee des Europarates erneut zu einer Menschenrechtssitzung zusammen. Die Umsetzung des EGMR-Urteils im Fall Öcalan ist nach mehr als zwölf Jahren weiterhin offen. Deutschland trägt im Ministerkomitee Mitverantwortung dafür, dass die Türkei ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt.
KON-MED fordert deshalb:
- Von Tijen Ataoğlu eine öffentliche Klarstellung ihrer Aussagen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Recht auf Hoffnung auch für Abdullah Öcalan.
- Von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Stellungnahme dazu, ob sie Ataoğlus Haltung teilen und wie sie sich zum laufenden Friedensprozess und zur Umsetzung des EGMR-Urteils positionieren.
- Von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der Friedensbemühungen in der Türkei sowie konkrete Schritte im Ministerkomitee des Europarates, um die Umsetzung des EGMR-Urteils sicherzustellen.
- Von der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ein entschlossenes Eintreten für das Recht auf Hoffnung und die Umsetzung europäischer Menschenrechtsurteile.
Wir erwarten von der Unionsfraktion und der Bundesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die laufenden Friedensbemühungen unterstützen, statt sie durch widersprüchliche politische Signale zu schwächen.
Das Recht auf Hoffnung ist kein politisches Zugeständnis, sondern ein Menschenrecht. Es gilt auch für Abdullah Öcalan.