Menschenrechte sind unteilbar: Friedensprozess jetzt, Freiheit für Abdullah Öcalan

Am Internationalen Tag der Menschenrechte erinnern wir daran, dass die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte universell und unteilbar sind. Für die Menschen in der Türkei – und insbesondere für Kurd:innen, Oppositionelle, Journalist:innen, Gewerkschafter:innen, Frauen- und Queere-Aktivist:innen – bleiben diese Rechte jedoch bis heute vielfach ein Versprechen auf dem Papier. Internationale Berichte dokumentieren seit Jahren rechtswidrige Tötungen, Folter und Misshandlungen in Haft, systematische Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit, politisch motivierte Strafverfahren sowie die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit.

Besonders hart trifft diese Politik die kurdische Bevölkerung. In den kurdischen Regionen sind militärische Operationen, Entvölkerung ganzer Dörfer, willkürliche Verhaftungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen dokumentiert. Die kurdische Identität, Sprache und Kultur werden weiterhin kriminalisiert, kurdische Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen verfolgt, Bürgermeister:innen und Abgeordnete abgesetzt und inhaftiert.

Wer sich für Demokratie, Frieden und soziale Gerechtigkeit einsetzt, wird als „Sicherheitsrisiko“ behandelt. Die Menschenrechtsverletzungen sind damit nicht Ausnahme, sondern Teil einer systematischen Politik.

Wir betonen: Eine wirkliche Demokratisierung der Türkei und ein gerechter Frieden sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne eine politische Lösung der kurdischen Frage wird es keine dauerhafte Garantie der Menschenrechte für niemanden im Land geben, weder für Kurd:innen noch für die übrige Bevölkerung. Frühere Phasen des Dialogs haben gezeigt, dass ein ernst gemeinter Friedensprozess Gewalt reduzieren, politischen Raum öffnen und Hoffnungen auf Versöhnung stärken kann.

Die aktuelle Wiederaufnahme von Gesprächen und Besuchen bei Abdullah Öcalan auf der Gefängnisinsel Imralı im Rahmen einer neuen Friedensinitiative unterstreicht, welche zentrale Rolle ein solcher Prozess für die Zukunft des Landes hat.

Im Zentrum steht dabei auch das Recht auf Hoffnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klargestellt, dass lebenslange Strafen ohne realistische Aussicht auf Überprüfung und Freilassung gegen das Folterverbot aus Art. 3 EMRK verstoßen.

Für Millionen Kurd:innen ist Abdullah Öcalan ein zentraler Akteur für eine friedliche Lösung. Die Umsetzung des Rechts auf Hoffnung in seinem Fall wäre ein Schlüssel für einen glaubwürdigen Neubeginn. Sie würde deutlich machen, dass das türkische Rechtssystem bereit ist, von Rachelogik und Feindstrafrecht abzurücken und den Weg frei zu machen für Dialog, Verhandlungen und demokratische Selbstbestimmung.

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordert KON-MED daher:

  • Die Umsetzung des Rechts auf Hoffnung: Abschaffung der „erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe“, Einrichtung eines fairen Überprüfungsmechanismus und reale Perspektive auf Freilassung.
  • Ein Ende der Kriminalisierung kurdischer Politik und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die Freilassung zu Unrecht inhaftierter Politiker:innen, Journalist:innen und Aktivist:innen sowie die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Standards.

Auch Deutschland und Europa stehen in der Verantwortung. Wer in Ankara ein „Partnerland“ sieht, darf zu schweren Menschenrechtsverletzungen, politischen Massenprozessen und der Isolation von Schlüsselpersonen des Friedensprozesses nicht schweigen. Wir rufen Bundesregierung, EU und Europarat dazu auf, klare menschenrechtliche Bedingungen an jede Form der Zusammenarbeit zu knüpfen und die Umsetzung des Rechts auf Hoffnung im Fall Abdullah Öcalans aktiv einzufordern.